Mit einem aktuellen Bild aus Klingewalde möchten wir eure Aufmerksamkeit auf ein etwas trockenes Thema lenken. Es geht um den Haushalt von Görlitz. Was das mit Klinge zu tun, lest ihr weiter unten.

Nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die Stadtverwaltung Görlitz am 16.6. den Entwurf der Haushaltssatzung für 2023 und 2024 ausgelegt. Es besteht nur Zeit bis 26.06.2023, den Etat in Augenschein zu nehmen. Das ist im Rathaus möglich. Eine vorherige telefonische Anmeldung zur Einsichtnahme wird empfohlen (03581 671334). Praktisch ist das freilich nicht. Gut, dass der Haushaltsentwurf online verfügbar ist: https://www.goerlitz.de/aemter/amt/20-Amt-fuer-Stadtfinanzen

Einwohner und Steuerzahler können bis zum 5. Juli 2023 Einwände vorbringen. Und zwar ans Amt für Stadtfinanzen, Untermarkt 6-8, 02826 Görlitz oder per E-Mail unter stadtfinanzen@goerlitz.de.

Was soll das bringen? Fragt nach in Klingewalde. Dort gab es 2019 den Wunsch nach einem Mehrgenerationenplatz. Unterschriften wurden gesammelt und gegen den Haushaltsentwurf 2019/20 erfolgreich Einwand erhoben. Der Stadtrat erteilte der Verwaltung einen Arbeitsauftrag zur Umsetzung. Nach langer Anlaufzeit wurde eine kreative Idee gefunden. Derzeit entsteht ein Rastplatz am Oder-Neiße-Radweg, der den Klingewaldern auch als Platz der Generationen zur Verfügung steht. Wie man auf dem Foto sieht, ist er bald fertig.

Ihr habt Themen, die umgesetzt werden sollen, sich aber nicht im Haushaltsentwurf finden? Oder Gelder, die aus eurer Sicht verschwendet werden? Dann gebt das ans Rathaus. Am Ende entscheidet der Stadtrat, ob die Einwände berechtigt sind und eingearbeitet werden. Vielen Dank für eure Mitarbeit.

Warum es etwas bringt, sich einzumischen – oder: Wie eine E-Mail einen Tempo-30-Irrtum auflöste


Manchmal hören wir, dass es eh nix bringt, sich in „die“ Politik einzumischen. Was soll man als „kleines Licht“ schon ausrichten? Eine Menge. Gestern zum Beispiel wurden im Technischen Ausschuss neue Tempo-30-Zonen in der Innenstadt beschlossen. Dafür haben viele Kommunalpolitiker und engagierte Bürgerinnen in den letzten Jahren gekämpft. Letztlich entscheidender Auslöser war eine e-Mail. Sie erreichte unsere Fraktion am 14. Mai 2022. Eine Bewohnerin der Gartenstraße schrieb, dass wir uns bitte für Tempo 30 auf ihrer Straße einsetzen sollen. Das sei Voraussetzung, damit Radfahrer die Einbahnstraße in entgegengesetzter Richtung nutzen dürfen. Ein Befahren der Blumenstraße, von der Moltkestraße kommend, sei viel gefährlicher ist, als wenn man die Gartenstraße rauffährt. In der E-Mail zitierte sie auch aus einer Antwort des Straßenverkehrsamtes, wonach der Stadtrat mehr Tempo 30 in der Stadt blockiere: „Leider scheiterte die Verkehrsplanung mit mehreren Anläufen im Technischen Ausschuss der Stadt Görlitz mit dem Versuch, auch in der Innenstadt Ost weitere Anwohnerstraßen in bestehende Tempo- 30-Zonen zu integrieren oder die Tempo-Zonen auszuweiten.“

Die E-Mail nahmen wir mit in den Technischen Ausschuss, der nur drei Tage später stattfand. Dort fragten wir bei Bürgermeister Wieler nach, wann sich der 2019 gewählte Stadtrat überhaupt mit neuen Tempo-30-Zonen beschäftigt habe. Und ob er sich vorstellen kann, dazu einen neuen Anlauf in Form einer Beschlussvorlage zu wagen. Seine Antworten:
1. Der aktuelle Stadtrat hat sich mit dieser Thematik noch nicht beschäftigt. In der Antwort des Sachbearbeiters schwingen wohl die Erinnerungen des erfolglosen Kampfes um mehr Tempo 30 mit vorherigen Stadträten nach. (Anmerkung: Der letzte Versuch liegt aber bereits zehn Jahre zurück.)
2. Nachdem die Mitglieder des Technischen Ausschusses keinen erkennbaren Widerstand zeigen, kündigt er eine neue Vorlage an.

Dann geht es erfreulich schnell. Bereits Ende Juni besprechen wir eine Vorlage im TA. Alle Seiten kündigen Zustimmung an. Dies wird eingehalten. Am 13. Juli folgt ein einstimmiges Votum. Es werden nun in der östlichen Innenstadt weitere Tempo-30-Zonen eingerichtet:


1. Quartier Elisabethstraße (West)
Westliche Elisabethstraße (auf beiden Seiten des Wochenmarktes), Westseite Marienplatz (Volksbank-Seite) und westliche Struvestraße (Marienplatz bis Bismarckstraße)


2. Quartier Otto-Müller-Straße
Restliche Teile der Struvestraße und Otto-Müller-Straße


3. Quartier Konsulstraße (Nord)
Von Kommwohnen bis zum Wilhelmsplatz, Konsulplatz und Gartenstraße


4. Quartier Konsulstraße (Süd)
Emmerichstraße zwischen Augustastraße und Moltke-Straße, Augustastraße zwischen Emmerichstraße und Bahnhofstraße, Konsulstraße zwischen Emmerichstraße und Bahnhofstraße, Kleine Konsulstraße, Theodor-Körner-Straße


5. Quartier Sohrstraße/Mühlweg
Emmerichstraße, Blumenstraße und Mühlweg (jeweils zwischen Moltke-Straße und Dr.-Kahlbaum-Allee), Sohrstraße


6. Quartier An der Obermühle
Vom Tivoli bis zur Neißeinsel


Abbildung: Stadtverwaltung Görlitz

Darüber hinaus prüft die Verwaltung die Ausdehnung der Tempo-30-Zonen auf der „unteren“ Elisabethstraße sowie für Teilabschnitte von Bismarckstraße und Joliot-Curie-Straße.


Und warum brauchte es nun überhaupt neue 30er-Zonen?
Man kann doch eh nicht schneller fahren? Ja, eben! Außerdem ist nun Schluss mit dem Flickenteppich an unterschiedlichen Geschwindigkeiten östlich des Wilhelmsplatzes. Wir brauchen eine klare Hierarchie aus Hauptnetz und tempogedrosseltem Nebennetz (Anwohnerstraßen). Die Ausweisung von Tempo-30-Zonen wird das Wohn- und Geschäftsumfeld verbessern (z.B. durch weniger Lärm) und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöhen. Insbesondere für Fußgänger und Radfahrer eine spürbare Verbesserung.

Damit zurück zur Frage: Was kann ich als Bürger bewirken? Natürlich hat das Schreiben der Görlitzerin nicht allein die Verkehrswelt verändert. Aber es leistete einen wichtigen Beitrag, um der Verwaltung den Anstoß zu geben: „He, habt Mut, probiert es doch einfach noch mal…“ Deshalb unsere Bitte: Wenn euch etwas auffällt, ihr Ideen habt, Verbesserungen wünscht, dann schreibt uns eine Mail an kontakt@fraktion-motor-gruene.de. Gemeinsam Görlitz gestalten. Danke.

Am Donnerstag beschließt der Stadtrat den Neubau eines Rastplatzes am Oder-Neiße-Radweg in Klingewalde. Er wird auch den Klingewaldern als Treffpunkt für mehrere Generationen mit Sitzgelegenheiten und Spielgeräten zur Verfügung stehen. Damit endet ein jahrelanger Kampf des Görlitzer Stadtteils erfolgreich, den die Fraktion Motor Görlitz/Bündnisgrüne unterstützt hat.

Rückblick: Im Jahr 2019 wurden 520 Unterschriften gesammelt, um einen Mehrgenerationenplatz für Klingewalde zu errichten. Das ist bis heute das einzige erfolgreiche Bürgerbegehren in Görlitz. Dem Stadtrat wurde es als Einwand zum Doppelhaushalt 2019/20 vorgelegt. Daraus erging ein Arbeitsauftrag an die Verwaltung: Geeigneten Standort finden und die Bürgerinnen und Bürger von Klingewalde an der Konzeption und Gestaltung beteiligen.

Bis März 2021 passierte recht wenig. Das vorgesehene Grundstück auf dem Gelände der Freiwilligen Feuerwehr eignete sich nicht. Ersatz war nicht in Sicht. Unser Fraktionsvorsitzender Mike Altmann hielt Kontakt und traf sich mit Bürgerrätin Madlen Röder in Klingewalde. Das Thema wurde erneut an die Verwaltung herangetragen und um Berichterstattung  gebeten. Die Aussagen machten zunächst wenig Hoffnung auf eine schnelle Lösung, weil es sowohl am Grundstück als auch an der Finanzierung haperte.

Ein weiteres Jahr später stehen wir kurz vor dem Happy End: Ein erfolgreicher Fördermittelantrag für die Verbesserung des Oder-Neiße-Radweges sorgt dafür, dass zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden. Gegenüber der Ziegeleiteiche entsteht ein Rastplatz für Radfahrer, der gleichzeitig den Bewohnern des nördlichen Stadtteils als Treffpunkt der Generationen dient. Außerdem wird ein rund 750 Meter langer Abschnitt des Oder-Neiße-Radwanderweges zwischen Klingewalde und der Straße „An der Autobahn“ ausgebaut. Die Gesamtkosten von knapp 425.000 Euro trägt nahezu vollständig der Bund. Görlitz wird lediglich mit 16.000 Euro belastet.

Wir bedanken uns bei den Fachleuten der Stadtverwaltung Görlitz für die kreative Lösung und bei den Akteuren in Klingewalde sowie im Bürgerrat für das „Dranbleiben“. Es ist ein Musterbeispiel, dass man mit bürgerschaftlichem Engagement etwas erreichen kann. Auch wenn es bisweilen einen langen Atem braucht.

 

Wegen der Behandlung des Görlitzer Haushaltes 21/22 in nichtöffentlichen Ausschuss-Sitzungen hatten wir bereits im Februar um Einschätzung der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Görlitz gebeten. Aus der Stellungnahme der Landkreis-Juristen geht nun hervor, dass die Verfahrensweise des Görlitzer Rathauses keinen Rechtsverstoß darstellt. Wörtlich heißt es, dass „in beiden Sitzungen des Verwaltungsausschusses vom 17.02.2021 und 03.03.2021 rechtmäßig die nichtöffentliche Behandlung der genannten Tagesordnungspunkte gegeben ist. (…) Relevant ist, dass Nichtöffentlichkeit in der Tagesordnung offensichtlich gekennzeichnet wurde, was vorliegend der Fall ist. (…) Außerdem hat der Verwaltungsausschuss die Öffentlichkeit der Sitzung nicht abweichend beschlossen. Da eine Vorberatung des Haushaltes im Verwaltungsausschuss den Gemeinderat bedeutend entlastet, ist sie in größeren Gemeinden, wie auch der Stadt Görlitz, zweckmäßig. Die Beratung und Beschlussfassung des Haushaltes erfolgt dann gemäß § 76 Abs. 2 S. 1 SächsGemO in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates.“

Es entspricht unserem Verständnis von kommunalpolitischer Arbeit, dass man zu Fehleinschätzungen steht. Wir werden deshalb unseren Vorwurf nicht wiederholen, dass die nichtöffentliche Haushaltsberatung gegen die Sächsische Gemeindeordnung verstößt.

Am Landkreis ein Beispiel nehmen

Unabhängig davon bleibt es dem Oberbürgermeister – wie auch dem Stadtrat – unbenommen, die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die Haushaltslage zu informieren. Ein gutes Beispiel lieferte der Landkreis. Der für Finanzen verantwortliche Dezernent stellte in öffentlicher Sitzung des Kreistages am 30. März in erster Lesung die Eckdaten des Haushaltes mit Budgetplan vor. Wie in der Stadt Görlitz ist auch dieser Haushalt noch weit entfernt von einer Beschlussreife. Das rote Minus ist viel zu fett. Dennoch entschied sich die Landkreisverwaltung für Transparenz und präsentierte dem Kreistag in öffentlicher Sitzung den Zwischenstand des Haushaltsentwurfes. Das schafft Vertrauen und wird die weitere Arbeit am Haushalt nicht behindern.

Ausschüsse ersetzen keine öffentliche Debatte

Was das Öffentlichkeitsgebot angeht, bekamen wir Rückendeckung durch die Stellungnahme der Rechtsaufsicht. Zwar sind Vorberatungen zu Entscheidungen des Stadtrates in nichtöffentlichen Ausschüssen korrekt. Dies bedeutet aber eben nicht, dass damit eine Debatte in öffentlicher Sitzung im Stadtrat obsolet wäre. Ganz im Gegenteil, schreibt die Rechtsaufsicht: „Der Öffentlichkeitsgrundsatz lässt sich auf das im Grundgesetz verankerte Demokratieprinzip zurückführen. Er stellt ein wichtiges Mittel dar, um das Interesse der Bürgerschaft an der Selbstverwaltung zu wecken, die Möglichkeit mehr Transparenz durch ermöglichte Einblicke in die Tätigkeit der Vertretungskörperschaft zu erhalten sowie eine Willensbildung bei vorstehenden Wahlen zu beschaffen. Außerdem soll die demokratische Kontrolle ermöglicht werden, da Positionen im Rahmen der Auseinandersetzung sichtbar gemacht werden müssen, damit dies für die Öffentlichkeit nachvollziehbar und kontrollierbar zu gestalten ist. Die Vorschriften über die Sitzungsöffentlichkeit dürfen nicht dadurch umgangen werden, dass durch Vorberatung in nichtöffentlicher Sitzung (etwa in Ausschüssen/ Anm. d. Red.) die Sachdiskussion der anschließenden öffentlichen Sitzung vorweggenommen wird, da dies nicht mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes vereinbar ist.“

Letzteres ist auch eine Antwort auf den Vorwurf der Sächsischen Zeitung. Sie schrieb zuletzt unter der Überschrift „Stadtrat im Griff der Populisten“: „Merkwürdig ist: Viele der wichtigen Fragen werden in den Ausschüssen des Stadtrates anders oder gar nicht besprochen als letztlich in der Ratssitzung, wenn die Kamera mitläuft, die Menschen draußen zuschauen können. Aber dafür sind die Ausschüsse eigentlich da. Dass Dinge tiefgreifend diskutiert werden, dass gestritten und nach Lösungen gesucht wird.“ Wir freuen uns sehr, dass unser Engagement für maximale Transparenz und Öffentlichkeit eben kein „Populismus“ ist, sondern grundgesetzliches Recht.

 

Foto: Paul Glaser

3. März 2021. Aufregung bei Marianne Thiel auf der „Ranch am See“ in Hagenwerder, nah am Berzdorfer See. Auf dem Feld gegenüber rollt ein Bagger an. Der Kiesabbau, gegen den sich die Ortschaft lange gewehrt hatte, beginnt. Wie kam es zur „überraschenden“ Genehmigung für den Tagebau am Ortsausgang Hagenwerder? Nach den vorliegenden Dokumenten seit 2009, Gesprächen vor Ort und weiteren Recherchen zum Kiesabbau, ergibt sich für uns folgende Chronologie der Ereignisse:

 

  • Im Jahr 2009 läuft ein Raumordnungsverfahren der Landesdirektion Sachsen mit Sitz in Chemnitz. Die Heim Niederschlesische Kieswerke GmbH & Co. KG will 40 Jahre lang an der Neiße zwischen Hagenwerder und Weinhübel jährlich 150.000 Tonnen Kies fördern. Der Abbau ist in vier Abbaufeldern auf 54 Hektar beabsichtigt.
  • Die gesamte Region spricht sich gegen die Pläne aus, mehr als 600 Einwendungen gibt es.
  • Anfang 2010 genehmigt die Landesdirektion trotz aller Bedenken zwei von vier beantragten Abbaufeldern. Es werden insgesamt 14 Auflagen erteilt. (Pressemitteilung Landesdirektion 29.1.2010)
  • Die Empörung ist daraufhin besonders in Hagenwerder groß. Bettina Barthel vom Interessenverein Wohnpark Hagenwerder sagt in der SZ: „Die Einwände der unmittelbar betroffenen Anwohner wurden in keiner Weise berücksichtigt. Wir wollen hier keinen Kiesabbau, ob mit oder ohne Auflagen.“ (SZ-Artikel 2.2.2010)
  • Februar 2010: Im Stadtrat erklärt Bürgermeister Michael Wieler laut Protokoll: „Durch die Landesdirektion wurden erhebliche Einschränkungen für den Kiesabbau definiert und das Unternehmen muss erst einmal einschätzen, ob sich unter Beachtung dieser Auflagen, ein Abbau des Kieses überhaupt rentiert.“ Offensichtlich geht die Stadtverwaltung Görlitz zum damaligen Zeitpunkt davon aus, das Thema habe sich erledigt.
  • Juni 2010: Eine Bürgerinitiative gründet sich in Hagenwerder und will den Kampf gegen den Kiesabbau bündeln. Die Politik steht geschlossen hinter den Bürgern. So heißt es in der Lausitzer Rundschau: „Die CDU-Görlitz wird alle zur Verfügung stehenden politischen Möglichkeiten, den Kiesabbau zu verhindern, einsetzen„, erklärt der Vorsitzende des CDU-Stadtverbandes, Octavian Ursu. (Lausitzer Rundschau, 21.6.2010)
  • Frühjahr 2019: Es wird ein Verfahren nach Bergbaurecht vom Oberbergamt mit Sitz in Freiberg auf Antrag der Heim Niederschlesische Kieswerke GmbH & Co. KG eröffnet, vom dem allerdings offenbar niemand außerhalb der Verwaltung erfährt. Zumindest finden sich keinerlei Informationen.
  • Es wird ein Abbaufeld beantragt mit einer Größe von ca. 8,5 Hektar. Bei einer Größenordnung unter 10 Hektar ist kein Planfeststellungsverfahren und somit keine öffentliche Beteiligung nötig.
  • Die zuständigen Behörden werden um Stellungnahmen gebeten. Stadt Görlitz und Landkreis Görlitz – wie wir uns erinnern 2009/10 komplett gegen den Abbau – haben keine gravierenden Einwände. Der Stadt geht es nur noch um eine vernünftige Anbindung an die B99. Umweltamt und Gesundheitsamt des Landkreises und weitere zuständige Stellen sehen scheinbar keine Gefahr für Menschen, Tiere und Natur.
  • 2019/20: Nachdem Marianne Thiel von der benachbarten „Ranch am See“ beobachtet, wie Bodenproben für den Kiesabbau genommen werden, fragt sie bei der Stadtverwaltung Görlitz. Dass eine Genehmigung für einen Tagebau vis-a-vis ihrem Grundstück beantragt wurde, erfährt sie nicht. Auch der Ortschaftsrat Hagenwerder wird nicht hinzugezogen. Ebenso finden sich keine Hinweise, dass im Stadtrat oder den zuständigen Ausschüssen informiert wurde.
  • Sommer 2020: Die Gerüchteküche brodelt. Kommt der Kiesabbau doch noch? Die SZ erinnert sich in ihrem heutigen Beitrag: „Denn die Kiesgruben zwischen Sportzentrum und Freibad Hagenwerder waren ausgebeutet. Die SZ fragte damals sowohl im Görlitzer Rathaus als auch im Landratsamt nach, ob man dort von Abbauplänen wisse. Das war nicht der Fall.“ Merkwürdig, hatten beide Behörden doch bereits ihre Stellungnahmen abgegeben bzw. waren über das Genehmigungsverfahren informiert. (SZ-Artikel 5.3.2021, Abo)
  • Ende Dezember 2020: Da es keine Einwände gibt, kommt die Genehmigung zum Abbau am Ortseingang Hagenwerder für zwei Jahre mit Verlängerungsoption auf maximal fünf Jahre. Die Stadtverwaltung Görlitz erhält im Januar die schriftliche Information vom Oberbergamt.
  • 28.1.2021: Im Görlitzer Stadtrat wird der Flächennutzungsplan diskutiert. Aus dem Protokoll: „Einen Konfliktpunkt sieht Prof. Schulze (Fraktion BfG) bei Naturschutzgebieten und Freiräumen in der Flächennutzungsplanung. Ein Abschnitt im Flächennutzungsplan beschäftigt sich mit der Rohstoffgewinnung, konkret mit dem Kiesabbau in Hagenwerder. Er möchte die Gelegenheit nutzen, in der Zukunft gerade auf diesen Punkt die Aufmerksamkeit zu richten. Konflikte sieht er auch hier bei angrenzenden Naturschutzgebieten und der touristischen Entwicklung am Berzdorfer See.“ Zu diesem Zeitpunkt sollte die Stadtverwaltung über die Genehmigung des Kiesabbaus informiert gewesen sein. Dem Stadtrat wird es vorenthalten.
  • 10.2.2021: In einer nichtöffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses informiert Bürgermeister Wieler über die Genehmigung zum Kiesabbau. Diese sei nach seiner Aussage völlig überraschend gekommen.
  • 25.2.2021: Keine Information zum Kiesabbau in der öffentlichen Stadtratssitzung durch den Oberbürgermeister.
  • 3.3.2021: Beginn der Baggerarbeiten für den Tagebau. Bis dahin keine Information des Ortschaftsrates und der Einwohner von Hagenwerder.

 

Sieht es an der B99 künftig so aus, wie in der alten Anlage der Heim Niederschlesische Kieswerke GmbH & Co KG?

Kommunalpolitische Einordnung aus Sicht der Fraktion Motor Görlitz/Bündnisgrüne

Zunächst das Positive: Der Widerstand gegen den unglaublichen Plan, auf einer Strecke von Hagenwerder bis Weinhübel, einen Tagebau zu errichten, der 40 Jahre lang Kiessand abbaggern sollte, ist nicht umsonst gewesen. Es gab vor gut zehn Jahren einen vorbildlichen Zusammenhalt von Bürgerschaft, Stadt und Landkreis, Umweltschützern und Wirtschaftsverbänden. Von einstmals 54 Hektar sind „nur“ noch 8,5 Hektar übriggeblieben. Statt 40 Jahre wird maximal fünf Jahre gegraben. Und dennoch bleibt der schale Beigeschmack, dass Hagenwerder und einzelne Anlieger am Abbaugebiet alleingelassen wurden. Vertrauen wurde verspielt durch die Stadtverwaltung Görlitz. Als im Frühjahr 2019 das Genehmigungsverfahren vom Oberbergamt eröffnet wurde, hätte der Ortschaftsrat Hagenwerder informiert und angehört werden sollen. Selbst wenn es nach strenger Auslegung der Gesetze nicht zwingend nötig wäre. Aber allein wegen der Vorgeschichte und des aufopferungsvollen Kampfes halten wir es für eine moralische Verpflichtung. Vertrauen wurde auch beim Stadtrat verspielt, der 2019 ebenfalls keine Informationen darüber erhielt, dass es ein Genehmigungsverfahren gibt.

Die Stadtverwaltung hat dem Antrag 2019 nicht zugestimmt, wie uns Bürgermeister Michael Wieler mitteilte – mag sein. Aber sie hat auch nicht vehement widersprochen und damit Hagenwerder allein gelassen. Obwohl es gute Gründe gab zu intervenieren. Zehn Jahre nach dem ersten Genehmigungsverfahren der Landesdirektion hat sich vieles entwickelt, das nun unter dem Tagebau leiden wird, wie die „Ranch am See“. Dort muss Unternehmerin Marianne Thiel nun erleben, dass man in Deutschland für einen 20 Meter tiefen Tagebau offenbar weniger bürokratische Steine aus dem Weg räumen muss als für einen Ponyhof.

Die Auswirkungen der Genehmigung zum Kiesabbau sind heute noch nicht absehbar. Wir befürchten, dass es die Entwicklung von Hagenwerder zum attraktiven Ort am See um viele Jahre zurückwirft. Auch für das Naherholungsgebiet Berzdorfer See ist die Anlage Gift.

Umso ärgerlich ist die fehlende Transparenz des Rathauses, die sich bis heute fortsetzt. Es verstößt gegen die Sächsische Gemeindeordnung, dass der Stadtrat vom Oberbürgermeister nicht über die Genehmigung für den Tagebau informiert wurde. Stattdessen wurde eine nichtöffentliche Ausschusssitzung genutzt, deren Inhalte unter die Verschwiegenheitspflicht fallen. Dass einmal mehr weder Ortschaftsrat noch Anlieger informiert wurden, rundet das Bild ab: Es fehlt der Verwaltungsspitze an der grundsätzlichen Bereitschaft, jede wichtige Entwicklung mit den Menschen zu besprechen, die betroffen sind. Das ist Voraussetzung für jegliche Bürgerbeteiligung.

Ist der Tagebau noch zu verhindern? Die Chancen stehen schlecht, wenn man realistisch ist. Es wird sicherlich eine anwaltliche Beratung von Anliegern geben. Unsere Fraktion hat die Naturforschende Gesellschaft der Oberlausitz eingeschalten. Von den Fachleuten erhoffen wir uns Auskünfte, ob durch den Kiesabbau das in der Nähe befindliche Vogelschutzgebiet beeinträchtigt wird. In einem solchen Fall könnte eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine öffentliche Beteiligung erfolgen, unabhängig von der Größe des Abbaufeldes.

 

Am Donnerstag entscheidet der Stadtrat über Änderungen in der Satzung zur Bürgerbeteiligung. In der Sächsischen Zeitung wurde dies durch die Rathausspitze als Erfolg vermarktet. Dort heißt es: „Der Stadtrat muss am kommenden Donnerstag die entsprechende Satzung ändern, dann sollen Bürger auch bei städtischen Projekten mitreden.“

Dazu sagte Dr. Jana Krauß, Fraktionsvorsitzende Motor Görlitz/Bündnisgrüne:

Die in der SZ zu lesende Begründung zur Satzungsänderung ist irreführend. Dass die Görlitzerinnen und Görlitzer bei geplanten Vorhaben mitreden sollen, wurde bereits vor fünf Jahren vom Stadtrat per Beschluss festgelegt. Allerdings setzt die Verwaltung diesen Beschluss nicht um. Wir mussten zuletzt darauf drängen, dass regelmäßig eine Liste geplanter Vorhaben veröffentlicht wird, damit die Stadtgesellschaft überhaupt weiß, worüber sie mitbestimmen kann.

Unsere Fraktion sieht den Umgang des Rathauses mit der Bürgerbeteiligung kritisch. Teile der nun vorgeschlagenen Satzungsänderung nehmen der Bürgerschaft Instrumente aus der Hand, die künftig beim Oberbürgermeister gebündelt werden sollen. Unsere Kritikpunkte sind konkret:

  1. Die Vorlage zur Satzungsänderung wurde im Ausschuss Kultur, Bildung, Soziales und Migration ausführlich diskutiert. Die erarbeiteten Vorschläge und Anmerkungen aus der Ausschussarbeit sind nicht in der Beschlussvorlage aufgeführt. Ja, es fehlt jeglicher Hinweis, dass der Ausschuss beteiligt war. Unsere Fraktion hat darauf im Verwaltungsausschuss hingewiesen. Es gab und gibt aber keinerlei Entgegenkommen des Oberbürgermeisters. Wie soll man einem OB Bürgerbeteiligung anvertrauen, wenn er selbst die Ausschussarbeit von Stadträten und sachkundigen Bürgern nicht ernst nimmt?
  2. Laut bisheriger Satzung war die Gestaltung eines solchen vorhabenbezogenen Beteiligungsverfahrens klar geregelt – durch die Möglichkeit, einen Koordinationsbeirat unter starker Beteiligung der Bürgerschaft zu bestellen und durch präzise Anforderungen an die Erstellung eines Beteiligungskonzepts sowie die Durchführung des Beteiligungsverfahrens. Zukünftig möchte der Oberbürgermeister diese Arbeit allein machen, unter Hinzuziehung der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung. Begründet wurden uns diese Veränderungen mit Bürokratieabbau. Wie kann aber etwas abgebaut werden, das bisher noch nie umgesetzt wurde, also nie zu „Bürokratie“ führte? Weshalb sollten wir uns ausgefeilten und detaillierten Formulierungen der bisherigen Satzung entledigen, die doch einen guten Grund haben: Sie basieren auf Erfahrungen aus Beteiligungsverfahren anderer Städte, sie regeln die Beteiligung derjenigen, um deren Belange es geht: die der Bürgerinnen und Bürger.
  3. Die bisherige Stütze der Bürgerbeteiligung in Görlitz heißt Silke Baenisch. Sie ist von Beginn an die Koordinatorin für Bürgerbeteiligung im Rathaus. Nun hört sie auf, verlässt die Stadtverwaltung. Ein schwerer Verlust, der schnell kompensiert werden muss. Es gibt bisher aber keine Ausschreibung der Stelle. Sieht so die Verbesserung von Bürgerbeteiligung aus? Wir haben große Zweifel und große Sorgen, dass die erfolgreiche Arbeit der Deinege-Jahre nunmehr aufs Spiel gesetzt wird.

 

Foto (Paul Glaser): Bürgerbeteiligung der Stadtbewegung Motor Görlitz e.V. zur Zukunft des Helenenbades.