Nichtöffentliche Haushalts-Beratung rechtens

Wegen der Behandlung des Görlitzer Haushaltes 21/22 in nichtöffentlichen Ausschuss-Sitzungen hatten wir bereits im Februar um Einschätzung der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Görlitz gebeten. Aus der Stellungnahme der Landkreis-Juristen geht nun hervor, dass die Verfahrensweise des Görlitzer Rathauses keinen Rechtsverstoß darstellt. Wörtlich heißt es, dass „in beiden Sitzungen des Verwaltungsausschusses vom 17.02.2021 und 03.03.2021 rechtmäßig die nichtöffentliche Behandlung der genannten Tagesordnungspunkte gegeben ist. (…) Relevant ist, dass Nichtöffentlichkeit in der Tagesordnung offensichtlich gekennzeichnet wurde, was vorliegend der Fall ist. (…) Außerdem hat der Verwaltungsausschuss die Öffentlichkeit der Sitzung nicht abweichend beschlossen. Da eine Vorberatung des Haushaltes im Verwaltungsausschuss den Gemeinderat bedeutend entlastet, ist sie in größeren Gemeinden, wie auch der Stadt Görlitz, zweckmäßig. Die Beratung und Beschlussfassung des Haushaltes erfolgt dann gemäß § 76 Abs. 2 S. 1 SächsGemO in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates.“

Es entspricht unserem Verständnis von kommunalpolitischer Arbeit, dass man zu Fehleinschätzungen steht. Wir werden deshalb unseren Vorwurf nicht wiederholen, dass die nichtöffentliche Haushaltsberatung gegen die Sächsische Gemeindeordnung verstößt.

Am Landkreis ein Beispiel nehmen

Unabhängig davon bleibt es dem Oberbürgermeister – wie auch dem Stadtrat – unbenommen, die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die Haushaltslage zu informieren. Ein gutes Beispiel lieferte der Landkreis. Der für Finanzen verantwortliche Dezernent stellte in öffentlicher Sitzung des Kreistages am 30. März in erster Lesung die Eckdaten des Haushaltes mit Budgetplan vor. Wie in der Stadt Görlitz ist auch dieser Haushalt noch weit entfernt von einer Beschlussreife. Das rote Minus ist viel zu fett. Dennoch entschied sich die Landkreisverwaltung für Transparenz und präsentierte dem Kreistag in öffentlicher Sitzung den Zwischenstand des Haushaltsentwurfes. Das schafft Vertrauen und wird die weitere Arbeit am Haushalt nicht behindern.

Ausschüsse ersetzen keine öffentliche Debatte

Was das Öffentlichkeitsgebot angeht, bekamen wir Rückendeckung durch die Stellungnahme der Rechtsaufsicht. Zwar sind Vorberatungen zu Entscheidungen des Stadtrates in nichtöffentlichen Ausschüssen korrekt. Dies bedeutet aber eben nicht, dass damit eine Debatte in öffentlicher Sitzung im Stadtrat obsolet wäre. Ganz im Gegenteil, schreibt die Rechtsaufsicht: „Der Öffentlichkeitsgrundsatz lässt sich auf das im Grundgesetz verankerte Demokratieprinzip zurückführen. Er stellt ein wichtiges Mittel dar, um das Interesse der Bürgerschaft an der Selbstverwaltung zu wecken, die Möglichkeit mehr Transparenz durch ermöglichte Einblicke in die Tätigkeit der Vertretungskörperschaft zu erhalten sowie eine Willensbildung bei vorstehenden Wahlen zu beschaffen. Außerdem soll die demokratische Kontrolle ermöglicht werden, da Positionen im Rahmen der Auseinandersetzung sichtbar gemacht werden müssen, damit dies für die Öffentlichkeit nachvollziehbar und kontrollierbar zu gestalten ist. Die Vorschriften über die Sitzungsöffentlichkeit dürfen nicht dadurch umgangen werden, dass durch Vorberatung in nichtöffentlicher Sitzung (etwa in Ausschüssen/ Anm. d. Red.) die Sachdiskussion der anschließenden öffentlichen Sitzung vorweggenommen wird, da dies nicht mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes vereinbar ist.“

Letzteres ist auch eine Antwort auf den Vorwurf der Sächsischen Zeitung. Sie schrieb zuletzt unter der Überschrift „Stadtrat im Griff der Populisten“: „Merkwürdig ist: Viele der wichtigen Fragen werden in den Ausschüssen des Stadtrates anders oder gar nicht besprochen als letztlich in der Ratssitzung, wenn die Kamera mitläuft, die Menschen draußen zuschauen können. Aber dafür sind die Ausschüsse eigentlich da. Dass Dinge tiefgreifend diskutiert werden, dass gestritten und nach Lösungen gesucht wird.“ Wir freuen uns sehr, dass unser Engagement für maximale Transparenz und Öffentlichkeit eben kein „Populismus“ ist, sondern grundgesetzliches Recht.

 

Foto: Paul Glaser