Ausnahmeanträge für Gewerbetreibende

Gewerbetreibende in Görlitz können demnächst Ausnahmegenehmigungen beantragen, um in ausgewiesenen Bewohnerpark-Zonen ihr Firmenfahrzeug abstellen zu dürfen. Die Verwaltung reagierte damit auf eine Vorlage der Fraktion Motor Görlitz/Bündnisgrüne, bevor diese überhaupt im Stadtrat beraten wurde. Fraktionsvorsitzender Mike Altmann:  „Die Verwaltung hat uns in einer E-Mail* kurz vor der Sitzung mitgeteilt, dass bereits an einem Antragsformular für die Erteilung von entsprechenden Ausnahmegenehmigungen gearbeitet wird. Dieses soll in Kürze auf der Homepage der Stadt Görlitz veröffentlicht werden. Der Antrag soll dann auch von Gewerbetreibenden in Härtefällen genutzt werden können.“ Damit ist das Ziel des Antrages erreicht, entsprechend nahm ihn die Fraktion Motor Görlitz/Bündnisgrüne zu Beginn der gestrigen Stadtratssitzung von der Tagesordnung. „Die Görlitzer Gewerbetreibenden haben nun wie ihre Kollegen in vielen anderen Städten Deutschlands endlich die Möglichkeit, auf einfachem Weg ein Antragsformular zu finden. Am Ende trifft natürlich die Stadtverwaltung die Entscheidung und diese wird nur in besonderen Härtefällen positiv ausfallen, da die Gesetzeslage wenig Spielraum gibt“, so Mike Altmann.

Mit dem Beschlussantrag hatte Motor Görlitz/Bündnisgrüne einen Wunsch des Allgemeinen Unternehmerverbands aufgegriffen, der sich seit langem für Erleichterungen beim Parken für Gewerbetreibende einsetzt. Speziell in der Altstadt gibt es Bereiche, wo ausschließlich Anwohnerparken möglich ist.

 

*Die ausführliche Passage aus dem Schreiben des OB, die sich auf die Antragsmöglichkeit bezieht: „Vom zuständigen Fachamt wurde mitgeteilt, dass bereits an einem Antragsformular für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gemäß § 46 Absatz 1 Nr. 11 StVO  für den ruhenden Verkehr mit entsprechenden Erläuterungen gearbeitet wird. Dieses soll ebenfalls auf der Homepage der Stadt Görlitz veröffentlicht werden. Der Antrag soll dann auch von Gewerbetreibenden in Härtefällen genutzt werden können. Wir streben eine zeitnahe Erledigung an. Unabhängig davon ändert sich an Rechtslage bei der Erteilung dieser Erlaubnisse nichts. Diese können gegenwärtig formlos beantragt werden. Bislang hat kein Gewerbetreibender einen solchen Antrag gestellt.“ 

 

Foto: 4028mdk09, CC BY-SA 3.0 <https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0>, via Wikimedia Commons