An diesem Donnerstag wird im Stadtrat über das Helenenbad diskutiert. Auf der Tagesordnung steht ein Antrag der Fraktion Motor Görlitz/Bündnisgrüne. Dieser beinhaltet einen Auftrag an den Oberbürgermeister, bis zum 4. Quartal 2020 ein Konzept für die künftige Nutzung und Betreibung des Helenenbades vorzulegen. Dabei sollen drei verschiedene Varianten inhaltlich und finanziell untersucht werden:

  1. Weiterbetrieb des Helenenbades als Erholungsfläche mit Kinderbadelandschaft (Status Quo).
  2. Revitalisierung des Helenenbades als Freibad mit Schwimmbecken und Nichtschwimmerbereich.
  3. Alternative Nutzungskonzepte für Teile des Helenenbades

Anhand der verschiedenen Varianten kann der Stadtrat eine fundierte Entscheidung zur langfristigen Entwicklung und Nutzung des Helenenbades treffen, in die auch die Bürgerschaft einbezogen werden sollte.

KommWohnen übernimmt Helenenbad

Parallel mit Einreichen des Beschlussantrages wurde überraschend erklärt, dass die städtische Wohnungsbaugesellschaft KommWohnen das Helenenbad ab 2021 betreiben soll. Zuvor hatte der bisherige Pächter AUR e.V. seinen Rückzug zum Jahresende verkündet. Da die Variante mit KommWohnen ohne Mitwirkung des Stadtrates erfolgte, stellte die Fraktion Motor Görlitz/Bündnisgrüne einige Fragen an die Verwaltung. „Die Antworten aus dem Rathaus bestärken uns, dass wir über die Zukunft des Helenenbades diskutieren sollten. Denn mit der Übernahme des Areals durch KommWohnen ist keinerlei Vision oder Strategie verbunden“, sagte Fraktionsvorsitzender Mike Altmann.

Fragen und Antworten zum Helenenbad

In welcher Form / auf welcher Basis übernimmt die KommWohnen Service GmbH den Betrieb des Helenenbades?
Antwort der Stadtverwaltung: Hierzu gibt es noch keine abschließende Klärung. Der Erbbaupachtvertrag könnte direkt vom AUR e.V. auf KommWohnen übertragen werden oder aufgelöst und direkt mit KommWohnen abgeschlossen werden. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, dass das Helenenbad beim AUR e.V. verbleibt und dieser KommWohnen Nutzerrecht und -pflichten einräumt. Diese Option ist aber wohl nicht angestrebt, da der Verein seine Auflösung beschlossen hat. De facto wird er aber zunächst nur in Liquidation gehen können, da bspw. der Erbbaupachtvertrag erst abgewickelt werden müsste, um die Löschung des Vereins zu vollziehen. Eine Kündigung des Erbbaupachtvertrages durch den AUR e.V. ist rechtlich nicht möglich. Hierzu wäre eine Zustimmung der Stadt erforderlich.

Wurde der Aufsichtsrat in die „unternehmerische Entscheidung“ einbezogen?
Nur der Aufsichtsratsvorsitzende. Eine längerfristige Einbeziehung des Aufsichtsrates ist nicht erfolgt. Die Aufsichtsräte wurden durch den Vorsitzenden über die Entscheidung und ihre Hintergründe informiert. Formell gesehen ist die „Entscheidung“ eine Bereitschafts- und Absichtserklärung. Wenn die Form der Übernahme des Erbbaurechts geklärt ist, wird der Aufsichtsrat darüber beraten.

Da der Vorsitzende des AUR e. V. laut SZ-Beitrag informiert war, ist es interessant zu erfahren, seit wann entsprechende Gespräche laufen.
Gespräche mit dem AUR e.V. und KommWohnen zur Übernahme des Helenenbades wurden seit Ende 2019 geführt. Sie ruhten jedoch seitdem und wurden zunächst nicht weiter konkretisiert. Aufgrund der Entscheidungen des AUR e.V. zur Auflösung und die öffentliche Berichterstattung darüber, wurden die Gespräche wiederaufgenommen und zu dem bekannten Ergebnis geführt.

Sind der Stadtverwaltung inhaltliche und finanzielle Konzepte von KommWohnen für das Helenenbad bekannt? Wenn ja, wie sehen diese aus?
Das Helenenbad soll wie zuvor betrieben werden. Mögliche weitere Überlegungen müssten abgestimmt werden.