Werde Fahrradständer-Standortmelder

Ende März 2023 hat der Stadtrat auf Vorschlag der CDU-Fraktion die Errichtung zusätzlicher Fahrradständer beschlossen. Die Stadtverwaltung soll bis Ende des Jahres geeignete Standorte ermitteln.

Die Fachleute im Rathaus haben sich dazu entschlossen, die Bürgerschaft von Beginn an einzubeziehen. Das unterstützen wir gern.

Was ist zu tun?
Die Stadt Görlitz sucht neue geeignete Standorte für solide, fest verbaute Fahrradständer. Damit soll dem wachsenden Bedarf nachgekommen werden. Gefragt sind Vorschläge für das gesamte Stadtgebiet Görlitz, die bis Ende September 2023 eingereicht werden können.

Wo kann ich mitmachen?
Am besten online über die Mängelmelder-App oder über goerlitz.maengelmelder.de. Unter der Kategorie „fehlender Fahrradstellplatz“ könnt ihr kurze Hinweise geben und auch Bilder hochladen. Wer lieber analog unterwegs ist, kann den Fragebogen ausfüllen. Er liegt im Bürgerbüro Jägerkaserne aus und wird im Juli-Amtsblatt erscheinen.

Was passiert mit den Ergebnissen?
Die Vorschläge werden von der Verwaltung geprüft, bewertet und in einem Standortkonzept zusammengefasst. Anschließend bekommt der Stadtrat das Konzept vorgelegt. Perspektivisch können erste Fahrradparker im Rahmen des Maßnahmenplans für das neue EFRE-Fördergebiet „Gründerzeitliche Kernstadt“ realisiert werden.

Die Standorte sollen folgende Kriterien erfüllen:

  1. Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs:

Es soll ein möglichst störungsfreier Standort gewählt werden, durch den die Sicherheit und die Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht beeinträchtigt werden.

  1. Erreichbarkeit und Zugänglichkeit:

Der Fahrer eines Fahrrades soll den Standort möglichst ungehindert und problemlos anfahren können.

  1. Vorausetzungen:

Möglichst einsehbare Stellplätze mit gegebener Beleuchtung am Abend und in der Nacht.

  1. Fußgänger und Menschen mit Behinderung:

An den Standorten muss sichergestellt sein, dass die Durchgangsbreiten für Fußgänger und Menschen mit Behinderung bestehen bleiben.

  1. Frequentierung:

Die Standorte sollten sich an den pragmatischen Erfordernissen des Radfahrers orientieren.

  1. Technische Ausführung:

Es soll dem Einsatz von fest verankerten Fahrradbügeln Vorrang eingeräumt werden. Von sogenannten „Felgenbrechern“ ist abzusehen.

  1. Integration in den Stadtraum:

Die fest verbauten Fahrradständer sollen sich in die städtebaulichen und denkmalschutzrechtlichen Gestaltungsprinzipien einfügen.

Eure Hinweise landen bei den Fachleuten im Rathaus. So können die guten Ideen aus der radelnden Stadtgesellschaft direkt in die Standortfindung eingehen. Wir bedanken uns für eure Mitarbeit.