Unsere Fraktion Motor Görlitz/Bündnisgrüne hat sich am Wochenende auf einer Klausur im Kühlhaus mit dem Haushaltsentwurf 2021/22 beschäftigt. Urteil: Die 1.075 Seiten von OB Ursu sind nicht zukunftsgerichtet. Wir vermissen jegliche Strategie, wie Zukunftsthemen angepackt werden sollen. Außerdem sehen wir eine falsche Prioritätensetzung und keinen echten Sparwillen. Das Defizit aus Einnahmen und Ausgaben wächst in den kommenden Jahren.  Selbst wenn wir die Corona-Folgen abziehen, macht Görlitz 2021 fast 4 Millionen Euro Verlust. Dieses Haushaltsloch wächst ab 2023 um rund 7 Millionen Euro jährlich. In zwei Jahren hat die Görlitzer Kasse keinerlei Rücklagen mehr. Dennoch verbreitet der Haushaltsentwurf die Botschaft: Augen zu und durch. Wir machen weiter wie bisher. Abzulesen ist das an zwei Fakten: Den Personalbereich möchte OB Ursu weiter ausbauen, obwohl Görlitz das vom Freistaat zugelassene Maximum  an Verwaltungsmitarbeitern – gemessen an der Einwohnerzahl – längst erreicht hat. Fakt zwei: Die Stadthalle soll weiterhin gebaut werden. Dafür stehen 4,7 Millionen Euro Eigenmittel bis 2025 parat. Das würde bedeuten, dass mehr als jeder vierte Euro für Hochbauprojekte in dieses eine Objekt fließt.

Octavian Ursu ist vor zwei Jahren mit einem 12-Punkte-Plan in den Wahlkampf gezogen. Zur Umsetzung seiner Ziele hat er kaum etwas im Haushalt hinterlegt. Waren seine Wahlaussagen lediglich ein Placebo für die Stimmen aus dem Franziska-Schubert-Lager? Wir werden bei den Haushaltsverhandlungen eigene Vorschläge einbringen. Dazu gehören unter anderem folgende Punkte:

Mittel- und langfristige Einsparung von Personalkosten
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung benötigen wir ein Personalkonzept, das mittel- und langfristig die Anzahl der Beschäftigten verringert. Das Rathaus orientiert sich am Maximum für ehemalige kreisfreie Städte. Hier liegt die Grenze in Sachsen bei 9,3 Vollzeitstellen, gerechnet auf 1.000 Einwohner. Wäre Görlitz keine ehemalige kreisfreie Stadt, läge dieser Wert bei 6,4. Wir empfehlen, eine Zielvorgabe von 7,5 Vollzeitstellen auf 1.000 Einwohner anzustreben. Andernfalls kollabiert der Haushalt allein wegen der Personalkosten. Plauen, ebenfalls ehemals kreisfrei, gibt deutlich weniger für Personal aus, obwohl die Stadt knapp 10.000 mehr Einwohner hat.

Für 2021/22 plant die Verwaltung Mehrausgaben von rund 3,7 Millionen Euro beim Personal. Die vom Oberbürgermeister gewünschten elf zusätzlichen Personalstellen können derzeit nicht bewilligt werden. Schon gar nicht ohne ein Konzept, aus dem hervorgeht, wie die Verwaltungsaufgaben zukunftsfest gestaltet werden. Ohne eine Anpassung der Personalkosten an die Leistungsfähigkeit der Stadt wird es an finanziellen Spielräumen für Investitionen fehlen. Deshalb wollen wir jetzt umsteuern, auch wenn die Effekte erst später eintreten.

Freiwillig übernommene Aufgaben auf den Prüfstand
Zum Kostenblock beim Personal trägt bei, dass Görlitz freiwillig Aufgaben übernimmt, für die der Landkreis zuständig ist. Im Rahmen eines Aufgaben- und Personalkonzeptes gehört das auf den Prüfstand. Wir können nicht erkennen, dass der Denkmalschutz in Görlitz vernachlässigt würde, nur weil die Mitarbeiter nicht mehr in der Jägerkaserne, sondern im Landratsamt sitzen. Gleiches gilt für den Bereich Bau- und Grundstücksordnung. Mit dem Kreis sollten frühzeitig Gespräche aufgenommen werden. Im Ergebnis sehen wir, welche Vor- und Nachteile es bringt, wenn der Kreis diese Aufgaben übernimmt. Bis dahin sollten die Personalkapazitäten in den beiden Bereichen zurückgefahren werden. Und zwar auf ein wirtschaftlich vernünftiges Maß. Beispiel Bau- und Grundstücksordnung: Für die Aufgabenübernahme zahlt der Kreis an die Stadt eine Summe von rund 400.000 Euro. Die Personalkosten sind aber doppelt so hoch.

Projekt Stadthalle abwickeln
Görlitz mutet den Eltern eine Steigerung der Beiträge für einen Krippenplatz von 480 Euro im Jahr zu. Gleichzeitig ist die Stadt nicht in der Lage, Kindertagesstätten, Schulen, Spiel- und Sportplätze in ausreichender Anzahl und in durchgängig gutem Zustand vorzuhalten. In dieser Situation kann man nicht 4,7 Millionen Euro Eigenmittel bis 2025 für eine Stadthalle ausgeben. Zumal wir angesichts der Haushaltsdaten wissen, dass wir uns den späteren Betrieb nicht leisten können. Er wird jährlich mindestens 700.000 Euro an Zuschüssen kosten. Schon aus diesem Grund werden die 18 Millionen Euro von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien nicht zur Auszahlung kommen. Das Geld gibt es nur, wenn die Stadt leistungsfähig ist. Sowohl die Sanierung als auch der Betrieb müssen gesichert sein. Deshalb schlagen wir vor, im Jahr 2021 das Projekt abzurechnen. Ab 2022 würde die Stadthalle somit den Haushalt nicht mehr belasten.

Veolia Stiftung umwandeln
Die Stadtverwaltung möchte die Veolia-Stiftung auflösen. 1,5 Millionen Stiftungsvermögen sollen zum Stopfen der Haushaltslöcher verwendet werden. Damit würden wir die Stiftung auflösen, die in den vergangenen Jahren viele Kleinprojekte in Kunst, Kultur, Sport und auf dem Feld der Europastadt gefördert hat. Uns ist klar, dass wegen der Zinsentwicklung kaum noch dem Stiftungszweck gefolgt werden kann. Die jährlich zur Verfügung stehende Summe wird immer geringer. Statt einer Auflösung schlagen wir eine Umwandlung in eine Verbrauchs-Stiftung vor.  Für eine Laufzeit von 20 Jahren kann das Vermögen von 1,5 Millionen Euro satzungsgemäß ausgegeben werden. Damit stünden bis 2042 jährlich 75.000 Euro zur Verfügung, um Projekte von Vereinen und Initiativen zu unterstützen.

Unsere Investitionsvorschläge:

Neubau Oberschule
Angesichts der dramatischen Haushaltslage sind keine großen Investitionen möglich. Bei unseren Vorschlägen folgen wir einer klaren Prioritätensetzung. Kinder, Jugend und Familien stehen im Fokus. Dementsprechend werden wir beantragen, dass der Neubau der Oberschule, wie bereits im April beschlossen, auf die Investitionsliste für die Jahre 23/24 kommt. Mit drei Millionen Euro sollen mögliche Förderprogramme bedient werden.

Sportplatz Biesnitz
Für die Sanierung des Sportplatzes Biesnitz wollen wir 250.000 Euro einplanen. Diese Maßnahme wird seit vielen Jahren immer wieder verschoben. Mittlerweile ist der Hartplatz kaum noch bespielbar, da er bei Trockenheit knochentrocken und nach Regen komplett überflutet ist. Da der zweite Platz – einer aus Rasen – je nach Witterung bis zu einem halben Jahr gesperrt ist, verfügen die Sportler vom GFC Rauschwalde mit ihrer großen Kinder- und Jugendabteilung über keine zumutbaren Bedingungen. Mit dem Geld soll der Hartplatz zu einem Kunstrasenplatz umgerüstet werden.

Kommunale Spielplätze
Für 2021 und 2022 werden große Probleme erwartet. Aus Sicherheitsgründen könnten ganze Spielkomponenten wegfallen. Auf unseren Antrag gibt es im Technischen Ausschuss am 3. Juni dazu einen Bericht des zuständigen Fachamtes. Auf Grundlage dieses Berichtes werden wir die Einstellung von Geldern in den Haushalt beantragen.

Skateranlage Weinhübel
Für die BMX-Fahrer und Skater gibt es nach dem Abbau von Teilen der Anlage in Weinhübel nur noch wenige Möglichkeiten.  Rund 25.000 Euro soll die Sanierung kosten. 20.000 Euro könnten über Stiftungen akquiriert werden. Die fehlenden 5.000 Euro sollten wir im Haushalt darstellen können.

Ersatzpflanzungen
Durch intensives Bauen und die Folgen von Hitze, Trockenheit und Schädlingen fehlen uns viele Bäume in Görlitz. Für nötige Ersatzpflanzungen wollen wir Geld im Haushalt zur Verfügung stellen. Dazu werden wir mit dem Fachamt sprechen. Anschließend bringen wir einen konkreten finanziellen Vorschlag ein.

Turnhalle Kunnerwitzer Straße
Aufgrund von Feuchtigkeit muss das denkmalgeschützte Objekt dringend saniert werden. Es gehört dem Görlitzer Turnverein 1847. Ein Fördermittelantrag ist gestellt. Eigenmittel steuert der Verein zum Teil selbst bei. Für die Ko-Finanzierung werden rund 50.000 Euro gebraucht. Dieses Geld wollen wir zur Verfügung stellen. Andernfalls droht ein Ausfall von Trainings und Sportunterricht. Die Turnhalle wird nicht nur vom einheimischen Turnverein genutzt, sondern auch von Lok Görlitz, ISG Hagenwerder, Oberlausitzer Kreissportbund, Sächsischer Turnverband, einer Physiotherapie und freiberuflichen Kursleitern. Außerdem dient die Turnhalle für den Sportunterricht von Dietrich-Heise-Grundschule, Schkola Gersdorf, Waldorfschule, Euro-Akademie und den Horten Altstadtstrolche und Paul-Gerhardt-Haus.

Bis Ende Juni wird es im Stadtrat Haushaltsverhandlungen der Fraktionen und der Verwaltung geben. Weitere Vorschläge sind bis dahin möglich. Die Bürgerschaft kann sich ebenfalls einbringen. Bis 14.6. können Einwände vorgebracht und Vorschläge gemacht werden. Weitere Infos dazu auf goerlitz.de.

 

 

Der Görlitzer Oberbürgermeister Ursu hat die am 15. April vom Stadtrat beschlossenen Investitionsgelder in Höhe von drei Millionen Euro für den Neubau der Oberschule nicht in den aktuellen Haushaltsentwurf eingearbeitet. Der Beschluss vom April lautete: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, drei Millionen Euro für die Umsetzung ‚Bau einer neuen Oberschule‘ in das Haushaltsjahr 2023/24 einzustellen.“ In der gestrigen Stadtratssitzung begründete der OB auf Nachfrage von Dr. Jana Krauß (Fraktion Motor Görlitz/Bündnisgrüne), warum er die Schulmillionen nicht in die Finanzplanung aufgenommen hat: “Jetzt behandeln wir den Doppelhaushalt 21/22. Um es im Haushalt 21/22 sichtbar zu machen, hätte man einen Antrag stellen müssen auf Einstellung der Gelder in die mittelfristige Planung. Sie können das in der Haushaltsverhandlung nochmals tun. Sie kennen aber meine Position. Es würde uns nicht viel weiterbringen. Die Zahlen im Haushalt sehen auch nicht gut aus. Das würde die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts nicht verbessern, wenn wir das zusätzlich aufnehmen. Überlegen Sie deshalb gut, ob Sie das machen wollen.”

Unklare Formulierung?

Rückblick: Der Tagesordnungspunkt zur Oberschule wurde auf Wunsch des OB in einer Sondersitzung Mitte April behandelt. Damalige Begründung: Er möchte wissen, wie sich der Stadtrat politisch zur neuen Oberschule verhält – dies habe Auswirkungen auf die Erstellung des Doppelhaushaltes 21/22. Dazu muss man wissen, dass der Haushalt 21/22 auch einen „Fünfjahrplan“ für Investitionen enthält. In der gesamten Diskussion am 15.4. wurde bei allen Pros und Contras mit dem Haushalt 2021/22 argumentiert, auch und gerade durch die Verwaltung. Es gibt keinen Zweifel, dass die Intention des Antrags darin bestand, die drei Millionen Euro im Investitionsplan für die Jahre 2023/24 einzustellen. Natürlich abgebildet im Doppelhaushalt 21/22. Bei unklar formulierten Beschluss wäre es Pflicht des Vorsitzenden des Stadtrates gewesen, also des OB, darauf hinzuweisen. Dies erfolgte nicht.

So knapp der Beschluss im April war: Eine Mehrheit war für die drei Millionen für die Oberschule. Das zählte für die Rathausspitze offenbar nicht. Sie entschied sich für einen Griff in die Trickkiste. Der möglicherweise nicht eindeutige Beschlusstext wurde sehr wörtlich genommen. Ausgeklammert wurde bei dieser Bewertung der eigentliche Willen der Stadtratsmehrheit, der sich aus der Diskussion ergeben hat. Das Ziel ist durchsichtig: Da die Position „Neubau einer Oberschule“ nun nicht im Haushaltsentwurf der Verwaltung enthalten ist, muss man als Fraktion eine Änderung beantragen, inklusive Deckungsvorschlag. Damit hebelt OB Ursu den am 15. April gefassten Beschluss faktisch aus, um seinen Haushaltsentwurf zu schönen.

Verstoß gegen Haushaltsgesetz?

Herr Ursu erklärt uns, er werde aufgrund des Beschlusstextes die drei Millionen für die Oberschule erst in den nächsten Haushalt in zwei Jahren einplanen. Damit verstößt er aus unserer Sicht gegen Gesetze. Grundlage für eine ordnungsgemäße Aufstellung des Haushaltes ist u.a. die Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung. Im  § 9 „Investitionen und Finanzplan“ heißt es in Absatz 2: „In das dem Finanzplan zugrunde zu legende Investitionsprogramm sind die im Planungszeitraum vorgesehenen Investitionen (…) nach Jahresabschnitten aufzunehmen. Jeder Jahresabschnitt soll die fortzuführenden und die neuen Maßnahmen mit den auf das betreffende Jahr entfallenden Teilbeträgen wiedergeben.“ Auf Deutsch: Wenn der OB bereits jetzt weiß, dass 2023/24 drei Millionen Euro für eine neue Schule investiert werden sollen, dann muss er diese Summe auch zwingend in das Investitionsprogramm aufnehmen. Stand jetzt würde die Rechtsaufsicht getäuscht, da beschlossene Investitionsmittel von drei Millionen Euro in den Jahren 23/24 nicht angegeben werden.

Vertrauen ist erschüttert

Das eigentlich Traurige an der Situation: Der OB setzt einen ihm missliebigen Beschluss nicht ordentlich um. Das Vertrauen ist erschüttert. Worauf können wir uns noch verlassen? Müssen wir für die Formulierung der Anträge künftig einen Rechtsbeistand hinzuziehen? Oder notariell beglaubigen lassen, welche Intention bei Beschlussfassung gemeint ist? Der Oberbürgermeister mag ja die Meinung der Verwaltung gut vertreten, den Stadtrat vertritt er an dieser Stelle nicht. Damit kommt er seiner Pflicht nur einseitig nach.

Die Fraktion Motor Görlitz/Bündnisgrüne im Stadtrat freut sich über die Würdigung der Görlitzer Ex-Fußballer Dixie Dörner und Michael Ballack an der Schenckendorff-Sporthalle. Weil sie in die „Hall of Fame“ aufgenommen werden, spendete das Deutsche Fußballmuseum ein Kunstmotiv, das beide Kicker zeigt und derzeit angebracht wird.

Dixie Dörner und Michael Ballack zieren die Wand der Schenckendorff-Sporthalle.

Eine solche Ansammlung ehemaliger erstklassiger Fußballer, zu denen auch Jens Jeremies, Heiko Scholz und Torsten Gütschow gehören, sei eine Verpflichtung, erklärte Fraktionssprecher Mike Altmann (Motor Görlitz): „Der Fußball in Görlitz braucht gute Trainings- und Spielbedingungen. Unvermindert melden sich viele Kinder in den Vereinen an. Da passt es nicht, dass der Hartplatz auf dem DTer in Biesnitz in einem bemitleidenswerten Zustand ist.“ Motor Görlitz/Bündnisgrüne hofft, dass der Haushaltsentwurf, der ab 25. Mai öffentlich ausgelegt wird, die mehrmals verschobenen Investitionen für die Sanierung enthält. Für 2023 waren im letzten Etat 250.000 Euro Eigenmittel geplant. Damit sollte aus dem Hartplatz ein Kunstrasenplatz gemacht werden. Aufgrund der schwierigen Haushaltslage könnte dieses Vorhaben erneut in Gefahr geraten. „Wir werden dafür kämpfen, dass der Sportplatz Biesnitz, Heimstätte des GFC Rauschwalde, einen Kunstrasenplatz bekommt. Der jetzige Hartplatz ist unbespielbar. Es wird nur Oberfläche abgetragen, die Drainage ist defekt. Das sorgt für einen betonharten Untergrund bei Trockenheit und Überflutung bei jedem Regenschauer. Dieser Platz ist eine Gesundheitsgefahr.“

Der Hartplatz am 12. Mai vormittags. Nach Trockenheit knochenhart.

Der selbe Platz am 12. Mai abends nach einem Regenschauer.

Mike Altmann regt einen Vor-Ort-Termin des Sport-Ausschusses an. So könne man sich einen Überblick verschaffen, mit Sportlern und Vereinsfunktionären ins Gespräch kommen. Das sei wichtig, um bei den anstehenden Haushaltsdiskussionen Prioritäten setzen zu können. „Die alten Helden zu ehren ist schön. Wichtiger ist es, den Talenten von heute und morgen gute Bedingungen zu bieten“, so Altmann. Dass Görlitz auch in der Neuzeit eine gute Fußballadresse ist, zeigte sich in dieser Woche beim Halbfinale im Sachsenpokal. Mit Louis Schmidt, Jonas Saliger und Louis Schulze standen gleich drei Kicker aus der Neißestadt im Nachwuchsteam von Dynamo Dresden.

Die Fraktion Motor Görlitz/Bündnisgrüne bedankt sich beim bisherigen Beauftragten für Kinder, Jugend und Familie, Eugen Böhler, für sein Engagement in diesem Ehrenamt. Seit 2012 kennen wir ihn als streitbaren Kämpfer, den wir schätzen, auch wenn wir nicht in allen inhaltlichen Punkten und Lebensansichten übereinstimmen.

Der am Donnerstag im Stadtrat mit 19:16 Stimmen gewählten Nachfolgerin Dr. Ines Mory wünschen wir viel Erfolg. Möge sie eine starke Stimme sein für Kinder, Jugendliche und Familie – egal in welcher Konstellation diese zusammenleben möchte. Frau Mory stammt aus Pasewalk und lebt seit einigen Jahren in Görlitz. Die promovierte Theologin arbeitet als Lehrerin in Herrnhut.

Kristina Seifert (Bündnis90/Grüne) regte in der Sitzung des Stadtrates eine Änderung des Verfahrens an. „Eine solch wichtige ehrenamtliche Position sollte demnächst öffentlich ausgeschrieben werden, damit auch alle Interessierten davon Kenntnis bekommen und sich bewerben können. Bei der nun abgeschlossenen Berufung von Frau Mory gab es ein internes Verfahren, bei dem lediglich die Fraktionen Vorschläge unterbreiten konnten. Leider war selbst das Lokale Bündnis für Familie nicht eingebunden. Das können wir transparenter gestalten.“

 

Foto: Kristina Seifert gut gelaunt mit ihren Kindern.

Gegen die Empfehlungen von Tourismusverbänden und IHK hat der Görlitzer Stadtrat mit knapper Mehrheit die Einführung einer Übernachtungssteuer ab 2022 beschlossen. Ein entsprechender Antrag kam von der Fraktion Bürger für Görlitz. Eine Gästetaxe, wie von Motor Görlitz/Bündnisgrüne vorgeschlagen, ist damit durchgefallen. Beide Anträge waren kurz nacheinander im Rathaus eingereicht worden. Gemeinsames Ziel: Zusätzliche Einnahmen im Umfang von etwa 500.000 Euro pro Jahr erzielen. Wesentlicher Unterschied: Die Übernachtungssteuer fließt komplett in den Haushalt und kann somit auch für Bürobedarf der Verwaltung ausgegeben werden. Der Erlös aus einer Gästetaxe ist dagegen zweckgebunden und darf nur für touristische Zwecke ausgegeben werden.

Es geht um Akzeptanz

„Wir wollen Einnahmen von Übernachtungsgästen. Dieses Geld sollen Hotels und Pensionen für uns einnehmen. Die Akzeptanz für einen solchen Aufwand steigt , wenn man weiß, dass das Geld in touristische Angebote fließt.“, sagte der Fraktionsvorsitzende von Motor Görlitz/Bündnisgrüne Mike Altmann. „Ohne diese Akzeptanz bekommen wir schlechte Stimmung.“ Darauf hatten mehrere Seiten im Vorfeld der Sitzung hingewiesen. Die IHK schrieb in einer Stellungnahme, dass sie grundsätzlich eine Übernachtungssteuer ablehnt, „da sie in den allgemeinen Haushalt fließt und eine Belastung der Beherbergungsbetriebe darstellt, die in keinem Verhältnis zu den ökonomischen Effekten für den Tourismus steht.“ Wenn überhaupt, so die IHK, wäre man zu einem späteren Zeitpunkt und bei frühzeitiger Einbindung der touristischen Anbieter mit einer Gästetaxe einverstanden. Auch der Tourismusverein hatte gefordert, dass man gemeinsam mit den touristischen Anbietern die unterschiedlichen Ansätze umfassend prüft und bewertet. Diesen Gesprächswünschen hätte der Stadtrat leicht zustimmen können. Allerdings lehnte eine Mehrheit den Antrag von Motor Görlitz/Bündnisgrüne ab, beide Anträge in die Ausschüsse zu verweisen. In der anschließenden Abstimmung votierten 18 Stadträte für die Übernachtungssteuer der BfG, 17 waren dagegen. Die entscheidende Stimme kam dabei von Oberbürgermeister Octavian Ursu (CDU).

Fachleute kommen nicht zu Wort

Zuvor gab es eine bemerkenswerte Debatte. Zum einen kam die Verwaltung ihrer Pflicht nicht nach, den Stadträten umfassende Informationen für ihre Entscheidung zur Verfügung zu stellen. Ausführlich reden durfte nur der Mitarbeiter aus dem Amt für Stadtfinanzen, der sich – wenig überraschend – für die Übernachtungssteuer aussprach. Nicht zu Wort kam jedoch die fachlich zuständige Europastadt GörlitzZgorzelec GmbH (EGZ). Weil sie sich für eine Gästetaxe ausspricht? Bemerkenswert waren auch einige Redebeiträge. Bürgermeister Michael Wieler verwies darauf, dass die Stadt seit 15 Jahren Millionen für die EGZ einsetzt, „ohne dass die Tourismuswirtschaft hier einen Cent direkt dazu beiträgt.“ Über die EGZ werde an 365 Tagen im Jahr eine Tourist-Info betrieben. „Wenn wir jetzt darüber nachdenken wollen, wie wir ein paar hunderttausend Euro für den Tourismus verwenden wollen, dann sind wir etwas fehlgeleitet. Wir haben viel für den Tourismus getan, wir haben die Stadt attraktiv gemacht, gemeinsam mit privaten Investoren und das können wir den Hoteliers und Gastronomen sagen.“ Starke Worte in Richtung einer Branche, die wie kaum eine andere durch die Corona-Pandemie gebeutelt wurde.

Vertane Chance für Tourismus

In ein ähnliches Horn stieß Prof. Joachim Schulze von der BfG-Fraktion. Er bezeichnete die Ablehnung der Übernachtungssteuer durch den Landestourismusverband als Lobbyismus: „Es geht letztlich um die Kontrolle der Einnahmeverwendung, die man gern im eigenen Tätigkeitsfeld haben möchte. Eine Privilegierung einer Branche für die Mitbestimmung erschließt sich mir nicht.“ Hundebesitzer dürften schließlich auch nicht entscheiden, wofür die gezahlte Hundesteuer verwendet wird. Unpassender Vergleich, sagt Mike Altmann: „Zur Hundesteuer gibt es keine rechtliche Alternative. Zur Übernachtungssteuer schon. Mit der Gästetaxe können Kommunen den Erlös zweckgebunden verwenden. Ob für die Tourismus-Information oder neue Toiletten, ob für Investitionen am Berzdorfer See oder Veranstaltungen wie das ViaThea – das Geld fließt in touristische Infrastruktur und Angebote. Mit klugen Beteiligungsverfahren hätten wir Akteuren aus dem Tourismus ein Mitspracherecht ermöglichen können, etwa im Rahmen eines Beirates. Dass ausgerechnet Prof. Schulze als ein geistiger Vater der Bürgerbeteiligung in Görlitz darin eine Beschneidung des Stadtrates  sieht, ist erstaunlich.“

Bürokratiemonster?

Eine weitere Begründung für die Ablehnung der Gästetaxe war, dass es sich um „Bürokratiemonster“ handele, wie Prof. Schulze sich ausdrückte. Erstaunlich, dass dennoch 53 sächsische Kommunen eine Gästetaxe haben. Nur in Dresden gibt es eine Übernachtungssteuer. Handelt es sich denn tatsächlich um „Bürokratie“? Es geht eher um kaufmännische Pflichtaufgaben. Was bieten wir in Görlitz den Touristen an? Was kostet das? In welchem Anteil werden die Angebote von Gästen genutzt? Das ist keine Bürokratie, sondern notwendige Basis für die strategische Entwicklung des Tourismus. Und zwar völlig unabhängig davon, ob man eine Gästetaxe einführen möchte. Dies war ein wesentlicher Punkt warum sich die Fraktion Motor Görlitz/Bündnisgrüne für das Modell Gästetaxe entschieden hatte. „Einer Übernachtungssteuer, die ohne Gegenleistungen für Gäste und Tourismusbetriebe eingezogen wird und im großen Haushaltstopf landet, werden wir auch zukünftig nicht zustimmen“, so Mike Altmann.

 

 

Die Fraktion Motor Görlitz/Bündnisgrüne steht fest zum Görlitzer Theater und seinem Ensemble. Wie die Sächsische Zeitung heute berichtet, wurde ein Sparkonzept im Auftrag des Landkreises Görlitz erstellt. Dieses schlägt vor, das Görlitzer Haus zu einer reinen Gastspielbühne umzufunktionieren. Die Philharmonie soll mit dem Sorbischen Nationalensemble fusionieren, Musiktheater-Ensemble und Tanz-Company komplett gestrichen werden. Am morgigen Donnerstag gibt es eine Klausurtagung. An dieser nehmen nach unseren Informationen mehrere Kreistags-Ausschüsse teil, nicht aber die Theater-Gesellschafter Görlitz und Zittau.

Dazu erklärt Mike Altmann, Fraktionsvorsitzender Motor Görlitz/Bündnisgrüne:

Das Gutachten reiht sich ein in zahlreiche Untersuchungen. Es kommt deshalb auch zu keinen neuen Schlussfolgerungen. Im Gegenteil: Dem Gerhart-Hauptmann-Theater wird attestiert, dass keine weiteren Einsparungen möglich sind, da das Haus bereits zahlreiche Schlankheitskuren hinter sich hat. Ohne strukturelle Änderungen wird es keine Effekte geben. Das war vorher bekannt. Warum der Landrat Geld in die Hand nahm, um sich diesen Fakt nochmals über eine externe Firma aufschreiben zu lassen, erschließt sich uns nicht.

Wir können nur davor warnen, die Theaterdebatte mit den aktuellen Haushaltsnöten des Kreises zu verknüpfen. Es bedarf einer breiten inhaltlichen Diskussion, wie es mit dem GHT weitergehen soll. Rein finanzielle Betrachtungen lehnen wir ab. Stattdessen müssen sich alle Beteiligten die Frage stellen, welche Wirkung wir mit dem Theater in Görlitz erzielen wollen. Möchten wir nur regelmäßig Operetten und Musicals sehen? Oder geht es nicht vielmehr um einen vitalen Theaterbetrieb? Unser GHT mit seinem Ensemble und den weiteren Mitarbeitern organisiert lebendige Kultur in der Region. Das Theater strahlt aus in Stadt und Kreis und reflektiert lokale Themen. Zahlreiche Musikerinnen und Musiker der Philharmonie unterrichten an Musikschulen, Theaterpädagogen üben mit Jugendlichen Stücke ein, die Werkstätten begleiten regionale Aktivitäten. All das fiele weg, wenn Görlitz unter Regie des Deutsch-Sorbischen Volkstheaters Bautzen zur Gastspielbühne degradiert würde. Man kann ein Theater nicht nur von der Ausgabenseite betrachten. Der Gegenwert, den der Landkreis Görlitz und der Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien dafür bekommen, müsste als Einnahmen beziffert werden.

Unsere Fraktion appelliert an alle Fraktionen, die Rathausspitze und die Stadtgesellschaft, sich an die Seite des Gerhart-Hauptmann-Theaters zu stellen. Eine Gastspielbühne wäre der Tod auf Raten für das Theater in der Europastadt.

 

Foto: Tanz-Company 2019 im Theater Görlitz nach einer Aufführung im Gespräch mit Besuchern.

 

Die Fraktion Motor Görlitz/Bündnisgrüne hat sich mit der knappen Mehrheit des Stadtrates in einer Sondersitzung dafür ausgesprochen, im Görlitzer Investitionsplan drei Millionen Euro für den Neubau der Oberschule festzuschreiben. Außerdem wurden rund 200.000 Euro für weitere Planungen beschlossen, die im Doppelhaushalt 2021/22 stehen werden. Dazu erklärte die Fraktionsvorsitzende Dr. Jana Krauß:

 

Unser Minimalziel war bereits vor der Sitzung erreicht. Die Stadtverwaltung ist unserem Vorschlag gefolgt und hat Geld für weitere Planungen vorgesehen. Damit kann bis zur Leistungsphase 3 geplant werden, was wiederum Grundlage für einen Förderantrag ist. Mit einem guten Plan bleiben wir handlungsfähig. Wichtig war uns auch, dass der Grundsatzbeschluss vom März 2019 nicht aufgeweicht wird.

 

Drei Millionen Euro Eigenmittel

Intensiv hat sich die Fraktion Motor Görlitz/Bündnisgrüne mit dem ursprünglichen Änderungsantrag der CDU beschäftigt, wonach in den Jahren 2023/24 drei Millionen Euro für den Bau der Oberschule im Investitionsplan festgeschrieben werden sollen. Wir haben uns im Ergebnis hinter den Änderungsantrag gestellt. Aus drei Gründen:

 

  1. Durch das Verankern von drei Millionen Euro in der Investitionsplanung zeigt der Stadtrat klar seine Prioritäten. Der Neubau der Oberschule steht ganz oben, da der Bedarf bereits seit 2019 besteht.

 

  1. Dass über die Investitionsplanung für die neue Oberschule vor den Haushaltsverhandlungen debattiert wurde, ist nicht dem Stadtrat anzulasten. Es war der Wunsch des Oberbürgermeisters, der das Thema unbedingt in einer Sondersitzung beraten wollte. 

 

  1. Wie sollen die drei Millionen Euro für die neue Oberschule finanziert werden? Der Stadtrat hat seinen politischen Willen erklärt. Die drei Millionen Euro für die Jahre 2023/24 sind gesetzt. Um dafür die nötige finanzielle Luft zu schaffen, sind Vorschläge aus Verwaltung und Stadtrat gefragt, wenn der Investitionsplan im Rahmen der Haushaltsverhandlungen beraten wird. Auf keinen Fall darf der Neubau der Oberschule zu Lasten von Sanierungen bestehender Schulen gehen. 

 

Dass die CDU sich wohl aus Loyalitätsgründen gegenüber ihrem Oberbürgermeister entschied, ihren Änderungsantrag zurückzuziehen, ist bedauerlich. Die vorgebrachten Argumente der Verwaltung waren nicht stichhaltig. Es wurde erklärt, dass die drei Millionen Euro nicht darstellbar seien. Damit wäre aber der gesamte Beschluss obsolet. Denn ohne Eigenmittel brauchen wir den OB nicht beauftragen, Fördermittel zu akquirieren. Wir sind optimistisch, dass die drei Millionen Euro im Rahmen der Haushaltsverhandlungen darstellbar sein werden. Insofern haben wir uns entschieden, für den Neubau der Oberschule und den CDU-Änderungsantrag zu stimmen, auch wenn dieser letztendlich von Stadtrat Wippel übernommen und verlesen wurde.

 

Schul-Ausschuss bilden

Aufgrund der großen Herausforderungen regen wir einen zeitweilig beratenden Ausschuss „Schulbau“ an. Neben dem Neubau der Oberschule gibt es finanzielle Probleme bei der Sanierung der Grundschule Königshufen. Es stehen weitere Sanierungen an Oberschulen an (Innenstadt, Melanchthonschule). Dafür wird eine Ausweichschule gebraucht. All diese Fragen sind so komplex, dass sie nicht nebenbei in Ausschüssen behandelt werden sollten. Diesen Weg ist der Stadtrat bei der Stadthalle gegangen. Wir sind uns sicher, dass das Thema Bildung einen ähnlichen Stellenwert genießt.

 

Foto: StockSnap auf Pixabay

Am Donnerstag, 15.4.2021, trifft sich der Görlitzer Stadtrat zu einer Sondersitzung. Es müssen alle Beschlüsse der letzten Sitzung wiederholt werden, da es bei der „Entlassung“ zweier AfD-Räte zu Regelverstößen gekommen war. Dies ist nicht schön. Aber Fehler passieren.

Neben dieser formalen Sonderschicht geht es in der Sondersitzung auch um den Neubau einer fünften Oberschule. Nachdem der Stadtrat im März 2019 einen entsprechenden Grundsatzbeschluss gefasst hatte, wurden erste Planungen vorgenommen, das Grundstück im ehemaligen Schlachthof erworben. Dennoch wollte die Rathausspitze zuletzt das Vorhaben auf Eis legen. Es fehlt am Geld in den kommenden Jahren, erklärten OB Ursu und Bürgermeister Wieler. Unsere Haltung ist klar: Zumindest die Planungen müssen soweit vorangetrieben werden, dass ein Fördermittelantrag gestellt werden kann. Sonst ist das Projekt „Neue Oberschule“ tot. Es gibt mittlerweile Bewegung. Wir sind gespannt auf die Sitzung am Donnerstag. Dies geht wahrscheinlich auch vielen Görlitzerinnen und Görlitzern so. Denn gerade der Neubau der Oberschule hat in den letzten Wochen zu zahlreichen Diskussionen geführt. Umso bedauerlicher, dass OB Ursu entschieden hat, dass es keinen Livestream geben wird. Die Fraktionen von AfD, CDU und „Bürger für Görlitz“ unterstützten das Stadtoberhaupt in dieser Frage. Lediglich Motor Görlitz/Bündnisgrüne und Die Linke waren für eine Liveübertragung, die seit zwei Jahrzehnten üblich ist. Gerade in den Zeiten der Kontaktbeschränkungen halten wir es für ein sehr schlechtes Zeichen, der Bürgerschaft dieses wichtige Informationsmedium vorzuenthalten.

Wer sich für die Stadtratssitzung interessiert, dem bleibt nur der Weg in die Sporthalle an der Jägerkaserne. Beginn ist 16.15 Uhr. Wie viele Gäste hereingelassen werden, ist uns nicht bekannt.

 

Bild: Rotkaeppchen68

Lizenz: https://de.wikipedia.org/wiki/GNU-Lizenz_für_freie_Dokumentation

 

Wegen der Behandlung des Görlitzer Haushaltes 21/22 in nichtöffentlichen Ausschuss-Sitzungen hatten wir bereits im Februar um Einschätzung der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Görlitz gebeten. Aus der Stellungnahme der Landkreis-Juristen geht nun hervor, dass die Verfahrensweise des Görlitzer Rathauses keinen Rechtsverstoß darstellt. Wörtlich heißt es, dass „in beiden Sitzungen des Verwaltungsausschusses vom 17.02.2021 und 03.03.2021 rechtmäßig die nichtöffentliche Behandlung der genannten Tagesordnungspunkte gegeben ist. (…) Relevant ist, dass Nichtöffentlichkeit in der Tagesordnung offensichtlich gekennzeichnet wurde, was vorliegend der Fall ist. (…) Außerdem hat der Verwaltungsausschuss die Öffentlichkeit der Sitzung nicht abweichend beschlossen. Da eine Vorberatung des Haushaltes im Verwaltungsausschuss den Gemeinderat bedeutend entlastet, ist sie in größeren Gemeinden, wie auch der Stadt Görlitz, zweckmäßig. Die Beratung und Beschlussfassung des Haushaltes erfolgt dann gemäß § 76 Abs. 2 S. 1 SächsGemO in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates.“

Es entspricht unserem Verständnis von kommunalpolitischer Arbeit, dass man zu Fehleinschätzungen steht. Wir werden deshalb unseren Vorwurf nicht wiederholen, dass die nichtöffentliche Haushaltsberatung gegen die Sächsische Gemeindeordnung verstößt.

Am Landkreis ein Beispiel nehmen

Unabhängig davon bleibt es dem Oberbürgermeister – wie auch dem Stadtrat – unbenommen, die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die Haushaltslage zu informieren. Ein gutes Beispiel lieferte der Landkreis. Der für Finanzen verantwortliche Dezernent stellte in öffentlicher Sitzung des Kreistages am 30. März in erster Lesung die Eckdaten des Haushaltes mit Budgetplan vor. Wie in der Stadt Görlitz ist auch dieser Haushalt noch weit entfernt von einer Beschlussreife. Das rote Minus ist viel zu fett. Dennoch entschied sich die Landkreisverwaltung für Transparenz und präsentierte dem Kreistag in öffentlicher Sitzung den Zwischenstand des Haushaltsentwurfes. Das schafft Vertrauen und wird die weitere Arbeit am Haushalt nicht behindern.

Ausschüsse ersetzen keine öffentliche Debatte

Was das Öffentlichkeitsgebot angeht, bekamen wir Rückendeckung durch die Stellungnahme der Rechtsaufsicht. Zwar sind Vorberatungen zu Entscheidungen des Stadtrates in nichtöffentlichen Ausschüssen korrekt. Dies bedeutet aber eben nicht, dass damit eine Debatte in öffentlicher Sitzung im Stadtrat obsolet wäre. Ganz im Gegenteil, schreibt die Rechtsaufsicht: „Der Öffentlichkeitsgrundsatz lässt sich auf das im Grundgesetz verankerte Demokratieprinzip zurückführen. Er stellt ein wichtiges Mittel dar, um das Interesse der Bürgerschaft an der Selbstverwaltung zu wecken, die Möglichkeit mehr Transparenz durch ermöglichte Einblicke in die Tätigkeit der Vertretungskörperschaft zu erhalten sowie eine Willensbildung bei vorstehenden Wahlen zu beschaffen. Außerdem soll die demokratische Kontrolle ermöglicht werden, da Positionen im Rahmen der Auseinandersetzung sichtbar gemacht werden müssen, damit dies für die Öffentlichkeit nachvollziehbar und kontrollierbar zu gestalten ist. Die Vorschriften über die Sitzungsöffentlichkeit dürfen nicht dadurch umgangen werden, dass durch Vorberatung in nichtöffentlicher Sitzung (etwa in Ausschüssen/ Anm. d. Red.) die Sachdiskussion der anschließenden öffentlichen Sitzung vorweggenommen wird, da dies nicht mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes vereinbar ist.“

Letzteres ist auch eine Antwort auf den Vorwurf der Sächsischen Zeitung. Sie schrieb zuletzt unter der Überschrift „Stadtrat im Griff der Populisten“: „Merkwürdig ist: Viele der wichtigen Fragen werden in den Ausschüssen des Stadtrates anders oder gar nicht besprochen als letztlich in der Ratssitzung, wenn die Kamera mitläuft, die Menschen draußen zuschauen können. Aber dafür sind die Ausschüsse eigentlich da. Dass Dinge tiefgreifend diskutiert werden, dass gestritten und nach Lösungen gesucht wird.“ Wir freuen uns sehr, dass unser Engagement für maximale Transparenz und Öffentlichkeit eben kein „Populismus“ ist, sondern grundgesetzliches Recht.

 

Foto: Paul Glaser

In der Sächsischen Zeitung vom 27. März 2021 wird über die jüngste Stadtratssitzung berichtet. (Link zum Bezahlbeitrag) Unter dem Titel „Stadtrat im Griff der Populisten“ wird unsere Fraktion Motor Görlitz/Bündnisgrüne mit der Fraktion Die Linke in einen „links-grünen“ Topf geworfen. Auch stellt der Beitrag eine Nähe zur AfD her. Neben diesem absurden Framing enthält der Artikel zahlreiche Fehler und Ungenauigkeiten. Das wollen wir nicht so stehen lassen und haben deshalb einen Fakten-Check angefertigt.

SZ-Überschrift: „Stadtrat im Griff der Populisten“

Populismus bedeutet laut Duden „von Opportunismus geprägte, volksnahe, oft demagogische Politik, die das Ziel hat, durch Dramatisierung der politischen Lage die Gunst der Massen zu gewinnen.“ Die einzige Dramatisierung liegt in der reißerischen Überschrift. Die Stadtratssitzung selbst war geprägt vom Austausch von Argumenten, Fragen und Antworten. Es gab nicht einen persönlichen Angriff.

 

Die SZ schreibt in der Zweitüberschrift: „Links-Grün auf der einen und Blau auf der anderen Seite probten bei den großen Themen im Görlitzer Stadtrat den Aufstand.“

Es gibt eine Fraktion „Die Linke“ und eine Fraktion „Motor Görlitz/Bündnisgrüne“. Links-Grün ist eine Einsortierung nach Altherrenmanier. So funktioniert Kommunalpolitik nicht. Im Stadtrat werden jeweils einzelne Sachthemen bearbeitet. Da geht es nicht nach „Ideologien“. Man stimmt zum Teil quer durch den Saal.

Um welchen „Aufstand“ es sich handelt, wird nicht klar im Beitrag. Es gab Diskussionen, Fragen, Antworten und Abstimmungen. Übliche Dinge einer Stadtratssitzung. Unsere Fraktion besteht aus fünf Frauen und Männern, die alle unternehmerisch tätig sind. Wir sind es gewohnt, Risiken abzuwägen und zu managen. Wie kann Bewusstsein für und Kenntnis von Risiken geschaffen werden? Durch Fragen und das Einfordern von Antworten. Genau das tun wir im Stadtrat.

 

Zur Stadthallendebatte, in der viele Fragen zur Finanzierung gestellt wurden, bemerkt die SZ: „Merkwürdig ist: Viele der wichtigen Fragen werden in den Ausschüssen des Stadtrates anders oder gar nicht besprochen als letztlich in der Ratssitzung, wenn die Kamera mitläuft, die Menschen draußen zuschauen können. Aber dafür sind die Ausschüsse eigentlich da. Dass Dinge tiefgreifend diskutiert werden, dass gestritten und nach Lösungen gesucht wird.“

Woher weiß die SZ, was in den Ausschüssen besprochen wurde? Sie tagen nichtöffentlich. Zur Beruhigung und ohne zu viel zu verraten: Die Fraktionen, die im Stadtrat tiefgreifend diskutierten, taten dies auch in den Ausschüssen. Der versteckte Vorwurf, dass man populistisch auftrete, wenn es eine öffentliche Diskussion gebe, darf die SZ an die Gesetzgeber weiterreichen. Sitzungen des Stadtrates sind nun mal öffentlich nach Sächsischer Gemeindeordnung §37 (1)*. Der Stadtrat ist das Hauptorgan und kein Alibigremium, das die in nichtöffentlichen Ausschüssen vorberatenen Punkte nur noch abstimmt. Wie sollen sonst die Görlitzer mitbekommen, was es für Pro- und Contra-Argumente gibt?

* https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2754-Saechsische-Gemeindeordnung#p37

 

Die SZ kritisiert in diesem Zusammenhang die Debatte um eine Mittelfreigabe für Verkehrswertgutachten im ehemaligen Kraftwerk Hagenwerder.

Die Themen, in denen es um eine vorzeitige Mittelfreigabe ging, wurden nicht in Ausschüssen vorberaten. Auch nicht „950 Jahre Görlitz“. „Vorzeitige Mittelfreigabe“ bedeutet, dass alle zusätzlichen Ausgaben durch den Stadtrat bestätigt werden müssen, weil wir noch keinen Haushalt haben. Kann man herausbekommen als Journalist, wenn man sich interessiert.

 

Die SZ schreibt: Ein Argument, das sich aktuell scheinbar durch die gesamte Stadtpolitik zieht. Klamme Kassen durch Corona, ein noch nicht vorliegender Haushalt und immer wieder der Zeigefinger aus links- oder rechtspopulistischer Richtung. Mike Altmann (Motor Görlitz) kritisierte, dass es ohne Haushalt schwierig sei, über wichtige Themen zu entscheiden. Fraktionskollege Danilo Kuscher mahnte dringend an, den Haushalt öffentlich zu diskutieren, man sehe sonst die Möglichkeiten als Stadtrat mitzubestimmen, beschnitten.

Es ist keine links- und rechtspopulistische Richtung wenn man Transparenz einfordert. Der Haushalt ist derart dramatisch, dass der OB nach §52 (5) Sächsische Gemeindeordnung* verpflichtet ist, regelmäßig dem Stadtrat in öffentlicher Sitzung einen aktuellen Stand zu geben. In diesem Paragrafen ist geregelt, dass der OB den Stadtrat über alle wichtigen Dinge zu informieren hat, die die Stadt betreffen. Sitzungen des Stadtrates sind öffentlich. Wir argumentieren auch nicht, dass es „ohne Haushalt schwierig ist zu entscheiden“. Wir kritisieren, dass uns verboten ist, mit den Haushaltszahlen zu argumentieren. Das ist für das Verständnis in der Öffentlichkeit wichtig. Wir kennen die Zahlen und wissen, wie wir entscheiden müssen.

* https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2754-Saechsische-Gemeindeordnung#p52

 

Die SZ schreibt: Allerdings ist das der reguläre Weg, den die Haushaltsaufstellung zu gehen hat: Zuerst nicht öffentlich im Verwaltungsausschuss, dann eine öffentliche Vorstellung des Entwurfs.

In der Sächsischen Gemeindeordnung ist geregelt, wie ein Haushalt in einer Gemeinde aufzustellen ist. Nachzulesen in §76 SächsGemO (1). Schritt 1: Die Haushaltssatzung wird vom OB dem Stadtrat zugeleitet. Schritt 2: Dieser Entwurf wird mindestens sieben Tage öffentlich ausgelegt. 14 Arbeitstage besteht die Möglichkeit für Einwendungen der Bürgerschaft. Schritt 3: Über die Haushaltssatzung inkl. der Einwendungen berät der Stadtrat. Die Vorberatung kann an dieser Stelle in einem dafür vorgesehenen Fachausschuss erfolgen (nichtöffentlich). Anschließend ist die Haushaltssatzung öffentlich im Stadtrat zu verhandeln und zu beschließen. Durch das praktizierte Vorgehen, vor einer öffentlichen Auslegung die Wünsche der Fraktionen in den Haushaltsentwurf einzuarbeiten, wird das Öffentlichkeitsprinzip ad absurdum geführt.

* https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2754-Saechsische-Gemeindeordnung#p76

Update 1.4.2021: Unsere Rechtsauffassung wird von der Kommunalaufsicht nicht geteilt. Das Vorgehen der Verwaltung ist rechtens. 

Diese Informationen hätte die Sächsische Zeitung von uns erhalten können, wenn sie sich dafür interessiert hätte. Es gab allerdings keine Frage der Redaktion zur Stadtratssitzung. Wir sind offen für Presseanfragen. Auch weiterhin.

 

Foto: Ausschnitt Sächsische Zeitung, Lokalausgabe Görlitz vom 27./28.3.2021